Die Erwerbsersatzordnung (EO) ersetzt Personen, die Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst leisten, einen Teil des Verdienstausfalls ( Erwerbsausfallentschädigung ). Die Erwerbsausfallentschädigung für Dienstleistende beträgt 80 Prozent des Lohnes vor dem Einrücken. Seit 2005 leistet die EO überdies den Erwerbsersatz bei Mutterschaft ( Mutterschaftsentschädigung ). Erwerbstätige oder selbstständige Frauen haben während 14 Wochen Anspruch auf den Ersatz von 80 Prozent ihres durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt, maximal Fr. 196.– pro Tag. Die versicherten Personen Die EO ist wie die Invalidenversicherung eng mit der AHV verbunden. Sie erfasst grundsätzlich die ganze in der Schweiz wohnhafte Bevölkerung (inkl. ausländischer Staatsangehöriger), ohne Rücksicht darauf, ob die einzelne Person je, in der Schweiz Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst leisten wird oder Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung erheben kann. Der Beginn und das Ende de...