Direkt zum Hauptbereich

Personalkosten - Was kosten uns Mitarbeitende?

Beim Stichwort "Personalkosten" denken viele nur an den Lohn von Mitarbeitenden.  
Der Arbeitgeber bezahlt jedoch auch einen beachtlichen Teil der Sozialversicherungsbeiträge.  Je nach Alter und Anstellungsbedingungen des Mitarbeitenden kommen Kosten von 10 - 30% des Bruttolohns dazu.

Ein Beispiel:
Angestellter beim Kanton Bern
50 Jahre alt
1 Kind im Schulalter




Um beurteilen zu können, was uns Mitarbeitende kosten, gilt es zwei Situationen zu unterscheiden:   

1.Reguläre Zahlung von Lohn und Sozialversicherungsbeiträgen 

2.Kosten beim Ausfall von Mitarbeitenden (Unfall, Krankheit, Mutterschaft, Dienstpflicht)   
 

1. Reguläre Zahlung von Lohn und Sozialversicherungsbeiträgen

Die buchhalterische Abbildung von Lohnzahlungen und Sozialversicherungsbeiträgen setzt einige Grundkenntnisse des Schweizer Sozialversicherungsrechtes voraus:
  • die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Dreisäulensystem),
  • der Schutz vor Folgen einer Krankheit und eines Unfalls,
  • der Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft,
  • die Arbeitslosenversicherung,
  • die Familienzulagen.
Die Beiträge an die Sozialversicherungen werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen: 
   
Die Krankentaggeldversicherungen sind freiwillig. Leistungen und Beiträge variieren je nach Versicherer und Betrieb. 
 

Buchhaltung

Einfacher Grundsatz:  
  • Der Arbeitgeber ist für die Abrechnung und Überweisung der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich.   
  • Er zieht die Arbeitnehmerbeiträge vom Bruttolohn des Arbeitnehmenden ab und leitet diese zusammen mit den Arbeitgeberbeiträgen an die jeweilige Kasse/Versicherung weiter.   
  • Der Arbeitnehmer erhält den Nettolohn ausbezahlt.   
  • Für jede Sozialversicherung wird ein eigenes Kreditorenkonto geführt. 


 

In der Buchhaltung gibt es somit 4 Geschäftsfälle: 


2. Kosten beim Ausfall von Mitarbeitenden

Um die Kosten beim Ausfall von Mitarbeitenden beurteilen und buchhalterisch erfassen zu können, braucht es Grundkenntnisse des Sozialversicherungsrechts
  • Welche Kosten werden durch die Versicherungen gedeckt?
und des Arbeitsrechts
  • Wie lange muss der Lohn weiter bezahlt werden, auch wenn keine Versicherung dafür aufkommt (Lohnfortzahlung)? 
  • Wann darf einem Arbeitnehmenden nicht gekündigt werden (Kündigungsschutz)? 
Kündigungsschutz und Lohnfortzahlungspflicht sind zwei paar Schuhe.   Es kann sein, dass kein Lohn mehr bezahlt werden muss, eine Kündigung aber noch nicht möglich ist.   

 

Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers

Kommt nur in Frage, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Der Grund der Absenz liegt in der Person des Arbeitnehmers. Krankheit oder Unfall, nicht aber Naturkatastrophen, Pandemien etc.
  • Die Absenz ist unverschuldet
  • Das Arbeitsverhältnis dauert mindestens drei Monate

Wie lange der Lohn beim Ausfall eines Mitarbeiters weiter bezahlt werden muss, ist in erster Linie im Arbeitsvertrag geregelt.   
Fehlen entsprechende Regelungen, kommt ein allfälliger Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zur Anwendung. 
Ist keines von beiden vorhanden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.  In der Gerichtspraxis kommen sogenannte Anspruchsskalen zur Anwendung, die je nach Region unterschiedliche Regelungen enthalten:


Während dieser Zeit wird der volle Lohn bezahlt.   

Lohnfortzahlung bei Krankheit
Beispiel: Was kostet ein Mitarbeiter im Krankheitsfall?


Lohnfortzahlung bei Unfall
 


Kündigungsschutz: 

Es kann sein, dass der Arbeitgeber den Lohn nicht mehr bezahlt, der Arbeitsvertrag aber weiterhin gültig ist.    

Bei Krankheit und Unfall 
Das Kündigungsverbot gilt jeweils ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit: 
1. Dienstjahr: 30 Tage 
2. bis 5. Dienstjahr: 90 Tage 
ab dem 6. Dienstjahr: 180 Tage 

Bei Mutterschaft 
während der ganzen Dauer der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Niederkunft 

Obligatorischer Militär- und Zivilschutzdienst 
während des Dienstes und während vier Wochen vorher und nachher (ab einer Dauer von 11 Tagen) 

Wichtig: Diese Sperrfristen gelten erst nach Ablauf der Probezeit und nur bei Kündigung durch den Arbeitgeber.

Arbeitsaufträge

Alleine oder in zweier Teams werden Sie dem Rest der Klasse die Grundlagen einer Sozialversicherung erklären. 
 Hierzu bereiten Sie eine Präsentation vor. Dauer 5 – 10 Minuten. In der Wahl des Formates sind Sie frei (Papier, Powerpoint, Web etc). Eine digitale Kopie im Sinne einer Zusammenfassung muss zum Schluss abgegeben werden können. 

Die Informationen mit einem detaillierten Auftrag finden Sie im jeweiligen Blogbeitrag: 

Rechenbeispiele

Übersicht was kostet ein Mitarbeiter mit Buchungssätzen
Was kostet ein Mitarbeiter im Krankheitsfall
 

Weiterführende Informationen

Sämtliche Informationen finden Sie im „Ratgeber Sozialversicherungen für KMUs“ (Umfang 103 Seiten) 

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Soll und Haben - die Logik des Sachkontos

Was Sie bereits wissen: In der Finanzbuchhaltung werden die relevanten Geschäftsfälle in Sachkonten erfasst . Die doppelte Buchhaltung basiert auf der Annahme, dass jeder Geschäftsfall zwei Sachkonten gleichzeitig betrifft. Aus den beiden betroffenen Konten wird ein Buchungssatz gebildet.  Die Logik des Kontos Die einzelnen Sachkonten funktionieren grundsätzlich gleich wie ein Bankkonto. Sie haben Geld auf dem Konto, geben davon etwas aus, nehmen zusätzliches Geld ein und der Schlusssaldo zeigt den aktuellen Wert des Bankkontos. Betrachten wir das Beispiel oben: Sie verkaufen Waren im Wert von CHF 999. Soll und Haben - Vorzeichen der doppelten Buchhaltung In der doppelten Buchhaltung wird nicht mit den Vorzeichen „Plus“ und „Minus“ gearbeitet. Das einzelne Sachkonto wird als Konto mit den beiden Spalten „Soll“ und „Haben“ geführt. Es gibt eine eigene Vorzeichenlogik für die 4 Kategorien: Bilanz Vermögenswerte = Aktiven oder Aktivko...

Zeitliche Abgrenzung in der Erfolgsrechnung

Zeitliche Abgrenzung Die Erfolgsrechnung zeigt Aufwände und Erträge für eine bestimmte Rechnungsperiode.  Im Geschäftsalltag gibt es viele Aktivitäten, welche sich nicht an den Zeitrahmen des Geschäftsjahres halten. Es gilt: Aufwände und Erträge werden in der Rechnungsperiode abgebildet, aus der sie entstanden sind. Unabhängig davon, wann der Geldfluss erfolgt oder die Rechnungen gestellt werden. Um diese zeitlichen Abgrenzungen vorzunehmen, stehen zwei buchhalterische Methoden zur Verfügung: Rückstellungen Rechnungsabgrenzungen (Transitorische Aktiven und Passiven) Separate Kreditorenkonten (Beispiel Sozialversicherungen) Sie unterscheiden sich in der Gewissheit über die Verpflichtung: Die Rechnungsabgrenzung kommt zum Zuge, wenn Betrag, Zeitpunkt der Fälligkeit und Schuldner bzw. Gläubiger bekannt sind. Rückstellungen werden gebildet, wenn Höhe und Zeitpunkt des Eintritts noch unbestimmt sind. Separate Kreditorenkonten sind eine Sonderlösung für...

Wertberichtigungen und Abschreibungen

Wertberichtigungen Wertberichtigungen sind auf Aktiven und Passiven möglich. Wertberichtigungen auf den Forderungen gegenüber Kunden (Debitoren) heissen „Delkredere“. Wertberichtigungen auf den Finanzanlagen werden in der Regel über den ausserordentlichen Erfolg abgebildet und nicht über den Finanzerfolg.  Wertberichtigungen auf dem Anlagevermögen nennt man Abschreibungen Abschreibungen sind erforderlich: Um den richtigen Wert des Vermögens in der Bilanz zu ermitteln Um die tatsächlichen Aufwände des aktuellen Geschäftsjahres in der Erfolgsrechnung auszuweisen Um liquide Mittel für den Ersatz oder die Reparatur der Sachgüter zu beschaffen. Berechnung des Abschreibungsbetrags Lineare Abschreibung  (vom ursprünglichen Anschaffungswert) Kommt zur Anwendung, wenn der Vermögenswert über die Jahre gleichmässig an Wert verliert. Degressive Abschreibung  (vom aktuellen Buchwert) Kommt zur Anwendung, wenn Vermögenswerte in den ersten Jahren des...