Beim Stichwort "Personalkosten" denken viele nur an den Lohn von Mitarbeitenden. Der Arbeitgeber bezahlt jedoch auch einen beachtlichen Teil der Sozialversicherungsbeiträge. Je nach Alter und Anstellungsbedingungen des Mitarbeitenden kommen Kosten von 10 - 30% des Bruttolohns dazu. Ein Beispiel: Angestellter beim Kanton Bern 50 Jahre alt 1 Kind im Schulalter Um beurteilen zu können, was uns Mitarbeitende kosten, gilt es zwei Situationen zu unterscheiden: 1.Reguläre Zahlung von Lohn und Sozialversicherungsbeiträgen 2.Kosten beim Ausfall von Mitarbeitenden (Unfall, Krankheit, Mutterschaft, Dienstpflicht) 1. Reguläre Zahlung von Lohn und Sozialversicherungsbeiträgen Die buchhalterische Abbildung von Lohnzahlungen und Sozialversicherungsbeiträgen setzt einige Grundkenntnisse des Schweizer Sozialversicherungsrechtes voraus: die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Dreisäulensystem), der Schutz...
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