Die Krankentaggeldversicherung ist im Gegensatz zur Unfallversicherung nicht obligatorisch. Trotzdem besteht beim Ausfall eines Arbeitnehmers infolge Krankheit die Pflicht der Lohnfortzahlung (OR Art. 324a). Bei einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ist der Arbeitgeber durch die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht ( Berner Skala ) verpflichtet, den vollen Lohn für eine bestimmte Zeit zu entrichten. Besteht keine Krankentaggeldversicherung, trägt der Arbeitgeber die Kosten während der Lohnfortzahlungspflicht und nach deren Ende steht der Arbeitnehmende ohne Einkommen da. Leistungen Die Leistungen variieren von Versicherung zu Versicherung. Üblich ist, dass 80% des Lohnes nach einer gewissen Wartefrist (Minimum 3 Tage, Maximum unbeschränkt) von der Versicherung übernommen werden. Beispiel: Der Kanton Bern hat eine Krankentaggeldversicherung, welche ab dem 180 Tag aufeinander folgender Krankheit 80% des Lohnes übernimmt. Präm...
Kommentare
Kommentar veröffentlichen