Die betrieblichen Pensionskassen sollen die Fortführung des gewohnten Lebensstandards nach der Pensionierung sichern.
Grundlage ist das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG):
Es sieht die obligatorische Versicherung von allen Arbeitnehmenden ab dem 1. Januar, der auf den 17.Geburtstag folgt (gegen die Risiken Invalidität und Tod), und ab dem 1. Januar, der auf den 24. Geburtstag folgt (Altersversicherung), vor.
Voraussetzung ist ein Minimalverdienst von derzeit CHF 21’330 pro Jahr (2019). Gegen oben ist der obligatorisch versicherte Verdienst auf CHF 85’320 (2019) begrenzt, freiwillig können Unternehmen ihn aber auch höher ansetzen.
Die BVG-Leistungen werden vor allem durch Lohnbeiträge finanziert. Die Beiträge des Arbeitgebers müssen mindestens der Summe der Beiträge aller Mitarbeitenden entsprechen. Einige Arbeitgeber gewähren auf freiwilliger Basis einen höheren Beitrag.
Die Beiträge der Arbeitgeber und Mitarbeitenden sind im Vorsorgereglement der einzelnen Vorsorgeeinrichtung festgehalten. Sie sind normalerweise nach Alter der Versicherten abgestuft. Mit den Beiträgen werden die Altersgutschriften für die künftigen Altersrenten sowie die Versicherung gegen die Risiken Tod und Invalidität finanziert.
Erklären Sie einer Gruppe von Führungspersonen die Grundlagen der beruflichen Vorsorge.
Dabei geht es primär um die Frage: Was kosten Angestellte?
Hierzu bereiten Sie eine Präsentation vor. Dauer 5 – 10 Minuten. In der Wahl des Formates sind Sie frei (Papier, Powerpoint, Web etc). Eine digitale Kopie im Sinne einer Zusammenfassung muss zum Schluss abgegeben werden können.
Die Präsentation beinhaltet im Idealfall ein Rechenbeispiel:
Berechnen Sie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge einer 50ig-jährigen Person mit einem Bruttolohn von CHF 120’000. Gehen Sie davon aus, dass diese Person bei der Berner Pensionskasse BPK versichert ist.
Zur Berechnung der Pensionskassenbeiträge lesen Sie das Reglement der Berner Pensionskasse BPK (Abschnitte „versicherter Lohn“ und „Finanzierung“). Alternativ können Sie auch das Reglement der Pensionskasse Ihres Arbeitgebers verwenden.
Soweit möglich beinhaltet die Präsentation auch die Buchungssätze für einen Monatslohn im Rechenbeispiel oben (Lohnzahlung, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an die Pensionskasse).
Die Lösung zum Rechenbeispiel finden Sie hier>>
Grundlage ist das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG):
Es sieht die obligatorische Versicherung von allen Arbeitnehmenden ab dem 1. Januar, der auf den 17.Geburtstag folgt (gegen die Risiken Invalidität und Tod), und ab dem 1. Januar, der auf den 24. Geburtstag folgt (Altersversicherung), vor.
Voraussetzung ist ein Minimalverdienst von derzeit CHF 21’330 pro Jahr (2019). Gegen oben ist der obligatorisch versicherte Verdienst auf CHF 85’320 (2019) begrenzt, freiwillig können Unternehmen ihn aber auch höher ansetzen.
Die BVG-Leistungen werden vor allem durch Lohnbeiträge finanziert. Die Beiträge des Arbeitgebers müssen mindestens der Summe der Beiträge aller Mitarbeitenden entsprechen. Einige Arbeitgeber gewähren auf freiwilliger Basis einen höheren Beitrag.
Die Beiträge der Arbeitgeber und Mitarbeitenden sind im Vorsorgereglement der einzelnen Vorsorgeeinrichtung festgehalten. Sie sind normalerweise nach Alter der Versicherten abgestuft. Mit den Beiträgen werden die Altersgutschriften für die künftigen Altersrenten sowie die Versicherung gegen die Risiken Tod und Invalidität finanziert.
Auftrag
Lesen Sie den Auszug aus dem Ratgeber für KMUs über die berufliche Vorsorge (Seiten 62-68)Erklären Sie einer Gruppe von Führungspersonen die Grundlagen der beruflichen Vorsorge.
Dabei geht es primär um die Frage: Was kosten Angestellte?
Hierzu bereiten Sie eine Präsentation vor. Dauer 5 – 10 Minuten. In der Wahl des Formates sind Sie frei (Papier, Powerpoint, Web etc). Eine digitale Kopie im Sinne einer Zusammenfassung muss zum Schluss abgegeben werden können.
Die Präsentation beinhaltet im Idealfall ein Rechenbeispiel:
Berechnen Sie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge einer 50ig-jährigen Person mit einem Bruttolohn von CHF 120’000. Gehen Sie davon aus, dass diese Person bei der Berner Pensionskasse BPK versichert ist.
Zur Berechnung der Pensionskassenbeiträge lesen Sie das Reglement der Berner Pensionskasse BPK (Abschnitte „versicherter Lohn“ und „Finanzierung“). Alternativ können Sie auch das Reglement der Pensionskasse Ihres Arbeitgebers verwenden.
Soweit möglich beinhaltet die Präsentation auch die Buchungssätze für einen Monatslohn im Rechenbeispiel oben (Lohnzahlung, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an die Pensionskasse).
Die Lösung zum Rechenbeispiel finden Sie hier>>
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