Die Leistungen umfassen :
- Kinderzulagen
- Zulagen für die berufliche Ausbildung.
KINDERZULAGEN
Kinderzulagen
werden für jedes Kind unter 16 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz oder
in einem Staat mit dem die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen hat
ausbezahlt.
Sie
werden bis zum 20. Altersjahr ausbezahlt, wenn das Kind wegen
Krankheit oder Invalidität keine Erwerbstätigkeit ausüben kann und noch
keine ganze IV-Rente bezieht.
Eine Zulage steht zunächst der Person zu, welche die Obhut über das Kind hat. Sie kann aber auch an den Inhaber der elterlichen Gewalt oder an Personen ausbezahlt werden, die zur Hauptsache für den Unterhalt des Kindes aufkommen.
Die Höhe der Zulagen ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich.
Eine Zulage steht zunächst der Person zu, welche die Obhut über das Kind hat. Sie kann aber auch an den Inhaber der elterlichen Gewalt oder an Personen ausbezahlt werden, die zur Hauptsache für den Unterhalt des Kindes aufkommen.
Die Höhe der Zulagen ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich.
Die Zulagen betragen im Kanton Bern pro Monat CHF 230.00.
ZULAGEN FÜR BERUFLICHE AUSBILDUNG
Für
Personen zwischen 16 und 25 Jahren, die studieren oder eine berufliche
Ausbildung absolvieren, beträgt die Zulage im Kanton Bern CHF 290.00
pro Monat.
Studierende oder Erwachsene in Ausbildung können verlangen, dass ihnen die Zulage persönlich ausbezahlt wird, wenn sie vom Anspruchsberechtigten nicht unterstützt werden.
Studierende oder Erwachsene in Ausbildung können verlangen, dass ihnen die Zulage persönlich ausbezahlt wird, wenn sie vom Anspruchsberechtigten nicht unterstützt werden.
ANSPRUCH
Der
Anspruch auf Familienzulagen entsteht und erlischt mit dem
Lohnanspruch. Der jährliche Bruttolohn muss mindestens CHF 7’110.00
betragen.
Der
Anspruch auf Zulagen kann eine begrenzte Zeit weiterbestehen, wenn der
Berechtigte aus einem wichtigen Grund an der Arbeit verhindert ist,
namentlich bei Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Militärdienst.
Pro Kind darf nur eine Familienzulage bezogen werden.
Pro Kind darf nur eine Familienzulage bezogen werden.
(Quelle: Ausgleichskasse des Kantons Bern)
BEITRÄGE KANTON BERN
Im Kanton Bern entrichtet nur der Arbeitgeber die Beiträge an die Familienausgleichskasse. Sie betragen 1.8% des massgeblichen Lohnes.Auftrag
Lesen Sie das entsprechende Merkblatt des Bundes über die FamilienzulagenErklären Sie einer Gruppe von Führungspersonen die Grundlagen der Familienzulagen.
Was sind die Aufgaben des Arbeitgebers und welche Kosten entstehen für die Firma?
Hierzu bereiten Sie eine Präsentation vor. Dauer 5 – 10 Minuten. In der Wahl des Formates sind Sie frei (Papier, Powerpoint, Web etc). Eine digitale Kopie im Sinne einer Zusammenfassung muss zum Schluss abgegeben werden können.
Die Präsentation beinhaltet ein Rechenbeispiel:
Berechnen Sie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge einer Person mit einem Bruttolohn von CHF 120’000 pro Jahr.
Soweit möglich beinhaltet die Präsentation auch die Buchungssätze für einen Monatslohn im Rechenbeispiel oben (Lohnzahlung, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an die Familienausgleichskasse).
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