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Unfallversicherung

Die Unfallversicherung, die durch das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) und die entsprechende Verordnung (UVV) geregelt wird, deckt die durch einen Unfall entstandenen medizinischen Kosten.  
Die Unfallversicherung trägt die Behandlungskosten und richtet Taggelder aus. Zudem vergütet sie bei unfallbedingter Invalidität Renten und unterstützt Hinterbliebene nach dem Tod der versicherten Person.  

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der Berufsunfallversicherung (BUV) und der Nichtberufsunfallversicherung (NBUV).

Die Berufsunfallversicherung (BUV)

Schweizer Unternehmen müssen ihre Arbeitnehmenden obligatorisch gegen Berufsunfälle versichern. Die BUV ist für alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden verpflichtend, auch für Heimarbeitende, Lehrlinge, Praktikantinnen und Praktikanten, Volontäre und für Personen, die in Lehr- oder Invalidenwerkstätten arbeiten. Die Prämien sind von den Arbeitgebenden zu leisten. Die Unfallversicherung kann über die Suva oder bei einer kollektiven UVG-Unfallversicherung abgeschlossen werden.

Die Nichtberufsunfallversicherung (NBUV)

Wenn eine Person mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet, wird sie obligatorisch gegen Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle versichert. Die Prämien für die NBUV werden von den Arbeitnehmenden getragen: Der Arbeitgeber zahlt die Prämien zu Beginn des Jahres gemeinsam mit den BUV-Prämien und zieht dann den NBUV-Anteil monatlich vom Lohn des Arbeitnehmenden ab. Für Arbeitnehmende mit weniger als 8 Wochenstunden sind Freizeitunfälle nicht versichert (Ausnahme: Unfälle auf dem Arbeitsweg).

Auftrag

Lesen Sie den relevanten Auszug aus dem Ratgeber für KMUs zu den Sozialversicherungen (S. 47 - 51 und S.92).

Erklären Sie einer Gruppe von Führungspersonen die Grundlagen der Unfallversicherung.    
Dabei geht es immer um die Frage: Was kosten angestellte Personen?  

Hierzu bereiten Sie eine Präsentation vor. Dauer 5 – 10 Minuten. In der Wahl des Formates sind Sie frei (Papier, Powerpoint, Web etc). Eine digitale Kopie im Sinne einer Zusammenfassung muss zum Schluss abgegeben werden können.  

Die Präsentation beinhaltet ein Rechenbeispiel:
Berechnen Sie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge einer Person mit einem Bruttolohn von CHF 120’000.   
Gehen Sie davon aus, dass diese Person beim Kanton Bern angestellt ist. Zur Berechnung der Beiträge lesen Sie das Merkblatt des Kantons Bern „UVG Arbeitnehmerbeiträge“.   
Alternativ können Sie auch die Versicherungsprämien Ihres Arbeitgebers verwenden.  

Soweit möglich beinhaltet die Präsentation auch die Buchungssätze für einen Monatslohn (Lohnzahlung, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an die Unfallversicherung).

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