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Erwerbsersatzordnung

Die Erwerbsersatzordnung (EO) ersetzt Personen, die Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst leisten, einen Teil des Verdienstausfalls (Erwerbsausfallentschädigung). 

Die Erwerbsausfallentschädigung für Dienstleistende beträgt 80 Prozent des Lohnes vor dem Einrücken.
Seit 2005 leistet die EO überdies den Erwerbsersatz bei Mutterschaft (Mutterschaftsentschädigung). Erwerbstätige oder selbstständige Frauen haben während 14 Wochen Anspruch auf den Ersatz von 80 Prozent ihres durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt, maximal Fr. 196.– pro Tag.

Die versicherten Personen

Die EO ist wie die Invalidenversicherung eng mit der AHV verbunden. Sie erfasst grundsätzlich die ganze in der Schweiz wohnhafte Bevölkerung (inkl. ausländischer Staatsangehöriger), ohne Rücksicht darauf, ob die einzelne Person je, in der Schweiz Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst leisten wird oder Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung erheben kann.

Der Beginn und das Ende der Versicherungspflicht

Alle Personen, die eine Erwerbstätigkeit ausüben, müssen Beiträge an die EO bezahlen (analog der AHV/IV). Eine Ausnahme: Erwerbstätige Jugendliche bezahlen bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie 17 Jahre alt werden, keine Beiträge.
Die Beitragspflicht endet, sobald jemand das ordentliche Rentenalter erreicht und die Erwerbstätigkeit aufgibt.

Die Beiträge

Die Beiträge werden von den Ausgleichskassen zusammen mit denjenigen für die AHV/IV erhoben. Die EO-Beiträge belaufen sich seit 1. Januar 2016 auf 0,45% des massgebenden Erwerbseinkommens. Sie werden von den Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden je zur Hälfte getragen (je 0,225%).

Die Durchführung

Die EO-Beiträge werden zusammen mit den Beiträgen an die AHV und die IV durch die Ausgleichskassen erhoben. Die Arbeitgeberfirma zieht wie bei der AHV und der IV die Hälfte des Beitrages vom Lohn der Arbeitnehmenden ab und leitet diese zusammen mit dem eigenen Beitrag periodisch an die Ausgleichkasse weiter. Dazu kommt noch ein Verwaltungskostenbeitrag, der vom Arbeitgeber bezahlt werden muss.


Zusammenfassung (freiwillige Lektüre)
Eine Zusammenfassung der Erwerbsausfallentschädigung und der Mutterschaftsentschädigung finden Sie im Ratgeber für KMUs zu den Sozialversicherungen Seite 33-37.


Auftrag Erwerbsausfallentschädigung

Lesen Sie das entsprechende Merkblatt des Bundes.
 
Erklären Sie einer Gruppe von Führungspersonen die Grundlagen der Erwerbsausfallentschädigung
Hierzu bereiten Sie eine Präsentation vor. Dauer 5 – 10 Minuten. In der Wahl des Formates sind Sie frei (Papier, Powerpoint, Web etc). Eine digitale Kopie im Sinne einer Zusammenfassung muss zum Schluss abgegeben werden können.
 
Die Präsentation beinhaltet ein Rechenbeispiel:
Berechnen Sie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge einer Person mit einem Bruttolohn von CHF 120’000 pro Jahr. Soweit möglich beinhaltet die Präsentation auch die Buchungssätze für einen Monatslohn im Rechenbeispiel oben (Lohnzahlung, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an die EO).


Auftrag Mutterschaftsentschädigung

Lesen Sie das entsprechende Merkblatt des Bundes.
 
Erklären Sie einer Gruppe von Führungspersonen die Grundlagen der Mutterschaftsentschädigung

Hierzu bereiten Sie eine Präsentation vor. Dauer 5 – 10 Minuten. In der Wahl des Formates sind Sie frei (Papier, Powerpoint, Web etc). Eine digitale Kopie im Sinne einer Zusammenfassung muss zum Schluss abgegeben werden können.

Die Präsentation beinhaltet ein Rechenbeispiel:
Berechnen Sie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge einer Person mit einem Bruttolohn von CHF 120’000 pro Jahr. Soweit möglich beinhaltet die Präsentation auch die Buchungssätze für einen Monatslohn im Rechenbeispiel oben (Lohnzahlung, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an die EO).




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