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Wertberichtigungen und Abschreibungen

Wertberichtigungen

  • Wertberichtigungen sind auf Aktiven und Passiven möglich.
  • Wertberichtigungen auf den Forderungen gegenüber Kunden (Debitoren) heissen „Delkredere“.
  • Wertberichtigungen auf den Finanzanlagen werden in der Regel über den ausserordentlichen Erfolg abgebildet und nicht über den Finanzerfolg. 
  • Wertberichtigungen auf dem Anlagevermögen nennt man Abschreibungen

Abschreibungen sind erforderlich:

  • Um den richtigen Wert des Vermögens in der Bilanz zu ermitteln
  • Um die tatsächlichen Aufwände des aktuellen Geschäftsjahres in der Erfolgsrechnung auszuweisen
  • Um liquide Mittel für den Ersatz oder die Reparatur der Sachgüter zu beschaffen.

Berechnung des Abschreibungsbetrags

Lineare Abschreibung 

(vom ursprünglichen Anschaffungswert)
Kommt zur Anwendung, wenn der Vermögenswert über die Jahre gleichmässig an Wert verliert.

Degressive Abschreibung 

(vom aktuellen Buchwert)
Kommt zur Anwendung, wenn Vermögenswerte in den ersten Jahren des Gebrauchs am meisten Wert verlieren. Die Kalkulation ist aufwändiger als bei der linearen Methode.


Markt- bzw. Verkehrswert

Gemäss Gesetz soll der tatsächliche Wert einer Anlage und deren Werteverlust in der Buchhaltung werden. Diesen für jeden Vermögenswert verlässlich zu berechnen ist in der Praxis sehr aufwändig. 
Damit Unternehmen nicht in Versuchung kommen, über die Abschreibungen den Gewinn zu steuern, hat die eidgenössische Steuerverwaltung die maximal zulässigen Abschreibungen für die gängigsten Positionen des Anlagevermögens definiert. 




Nachzulesen in den Unterrichtsunterlagen Teil 5 "Besonderheiten von Sachkonten"

Arbeitsaufträge im Blog "Buchhaltung in fibu3" Teil 4
 

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